Prüfungspflicht definieren
In der Registerkarte Instandhaltung eines Gerätes, können wie oben einleitend schon erwähnt, weitere eigene Prüfungspflichten definiert werden.
- Mit einem Klick auf Prüfpflicht definieren, wird ein weiteres Fenster geöffnet, in dem alle bereits hinterlegten Prüfpflichten für das jeweilige Gerät angezeigt werden.
- Bei Prüfungspflicht hinzufügen wird ein weiteres Fenster geöffnet, in dem nun folgende Formularfelder ausgefüllt werden sollen:
- Bezeichnung - Bezeichnung der Prüfung z.B. Wasser für Scheibenwischer kontrollieren.
- Durchführung - Kann diese Prüfung durch die Feuerwehr selbst durchgeführt werden (intern) oder muss diese durch eine Fachfirma erledigt werden (extern).
- durch - Hier kann ausgewählt werden, durch welche Person, Firma etc. die Prüfung durchgeführt werden soll.
- Dokument - Hier könnte ein Dokument, welches für die Prüfung benötigt wird angehängt werden, somit scheint dieses dann bei jeder dieser Prüfungen auf.
- Intervall
- Zeitraum - die Prüfung ist in einem regelmäßigem Abstand oder sogar nur eimalig zu wiederholen.
- Verwendung - die Prüfung ist dann durchzuführen, nachdem ein Gerät verwendet wurde. Zum Beispiel Dichtheitsprobe bei Atemschutzmasken.
- Zeitraum/Verwendung - die Prüfung ist dann durzuführen, nachdem ein Gerät verwendet wurde. Zusätzlich kann auch ein Regelmäßiger Zeitraum eingegeben werden.
- speichern & schließen auswählen.
- Bei Prüfungspflicht aus Instandhaltungs-Katalog wählen sind bereits vordefinierte Prüfpflichten des Landes-Feuerwehrverbandes hinterlegt.