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Inhaltsverzeichnis

EbeneBenötigte Rolle
Feuerwehr

1 - Verwaltung, zur Weiterleitung ist die entsprechende Funktion erforderlich (Kommandant, Kommandant-Stellvertreter oder Schriftführer)


Dieser Artikel beschreibt wie die Beantragung für die Ausbilder und Prüfer zur 5,5to Lenkberechtigung in der eigenen Feuerwehr abläuft.




Antrag anlegen

  • Im syBOS über Personal → Anträge einsteigen.
  • Links oben wieder auf das grüne Plus SyBOS Add.gif klicken.
    • Kategorie Anträge wählen.
    • Art des Antrages: 5,5 to Ausbilder oder 5,5 to Prüfer
    • Person: hier die Person auswählen, welche in der Feuerwehr die Fahrausbildung bzw. Fahrprüfung durchführt.
    • Mit weiter bestätigen.
    • Die Dienststelle auswählen und mit Antrag anlegen weitermachen (Popup Meldung mit OK bestätigen).
    • Im nächsten Schritt noch die geforderten Daten ausfüllen (Screenshot Punkt 2) bzw. einen Führerscheinscan hochladen (wenn noch nicht bei den Dokumenten hinterlegt).
      • Sollten noch Daten aus dem Personalstand des Mitgliedes zu ergänzen sein (Screenshot Punkt 1), so muss dies direkt in den Stammdaten des Mitgliedes erfolgen.
      • Sobald dies erfolgt ist, den Antrag erneut öffnen und rechts unten den Button Daten aktualisieren (Screenshot Punkt 3) auswählen.
    • Ist der Antrag soweit korrekt und vollständig ausgefüllt, muss dieser von einer berechtigten Person weitergeleitet werden.
      • Zum Weiterleiten den grauen Pfeil SyBOS Weiterleiten.gif in der Antragsliste verwenden.




Weiterer Verlauf des Antrags

  • Nachdem der Antrag weitergeleitet wurde, wird dieser von der Landes-Feuerwehrschule überprüft und bearbeitet.
  • Genehmigung
    • Wird der Antrag genehmigt, wird automatisch eine E-Mail an die Dienststelle, sowie an den zukünftigen Prüfer / Ausbilder gesandt.
    • Im Anhang der E-Mail befindet sich eine Bestätigung über die Bestellung zum Prüfer / Ausbilder (siehe Screenshot).
    • Damit die Bestätigung offiziell gültig ist, muss diese noch vom Ausbilder / Prüfer und vom Kommandanten unterzeichnet werden.
  • Ablehnung
    • Wird der Antrag abgelehnt, wird die Dienststelle per E-Mail darüber informiert. (inkl. Begründung)




Version Published Changed By Comment
CURRENT (v. 4) Sept 19, 2024 16:11
v. 4 Mar 14, 2024 08:24
v. 3 Mar 14, 2024 08:19

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